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Dabei ist die Zeichenanzahl nicht ausschlaggebend, der Text sollte jedoch mindestens Schriftgröße 12 aufweisen. Bei kleinerer Schriftgröße behalte ich es mir vor, den Preis zu erhöhen.
Selbstverständlich wird für Seiten mit wenig Text (z.B. dem Deckblatt) oder Bildern nichts berechnet.
Ich korrigiere Ihre Texte virtuell oder auch auf Papier, wobei bei der Korrektur von ausgedruckten Texten aufgrund der Übergabe oder des Versandes mehr Zeit einkalkuliert werden muss, während bei virtuellen Texten der Versand per E-Mail zeitnah erfolgen kann, sodass Sie ihn nur noch ausdrucken und abgeben müssen.
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Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.